Der Esslinger Sozialmonitor bietet Politik, Verwaltung und Freien Trägern detaillierte Informationen als Grundlage für sozialpolitische und stadtplanerische Entscheidungen. Auch Bürger:innen können sich dank des Sozialmonitors über „ihren“ Stadtteil informieren.
Wo werden in Esslingen künftig Betreuungs- und Schulplätze benötigt? Wo müssen Sprach- und Integrationsangebote für Menschen anderer Herkunft angeboten werden? Und wie groß sollten neu gebaute Wohnungen sein?
Für diese und viele weitere Fragen liefert der Esslinger Sozialmonitor belastbare Daten. Damit ermöglicht der Bericht einen kompakten Überblick über die Bevölkerungsentwicklung und die sozialen Lebenslagen in Esslingen.
Auf Grundlage dieser Daten können wir unsere vorhandenen Ressourcen gezielt einsetzen und faktenbasierte Entscheidungen treffen. Das gilt nicht nur für uns als Verwaltung und den Gemeinderat, sondern auch für die vielen Freien Träger in Esslingen.
Die dargestellten Zahlen des Sozialmonitors Esslingens basieren auf einer Vielzahl an Daten und Kennwerten der Stadt.
Die inhaltliche Federführung des Sozialmonitors liegt beim Amt für Soziales, Integration und Sport der Stadt Esslingen. Für die Aufbereitung und Auswertung der Daten ist die abgeschottete Statistikstelle der Stadt verantwortlich.
Der Datenstand des Sozialmonitors ist jeweils der 31.12. des dargestellten Jahres; Aktualisierungen erfolgen nach Eingang der Daten (Einwohnerbasierte Daten: Januar; Sozialdaten: Juli)
Stadtteil 061_Sirnau
Stadtteil 061_Sirnau
Stadtteil 061_Sirnau
Stadtteil 061_Sirnau
| Thema | Erläuterung |
|---|---|
| Grundlage und Besonderheiten des Sozialmonitors | Die dargestellten Zahlen des Sozialmonitors Esslingens basieren auf einer Vielzahl an Daten und Kennwerten der Stadt. Die inhaltliche Federführung des Sozialmonitors liegt beim Amt für Soziales, Integration und Sport der Stadt Esslingen. Für die Aufereitung und Auswertung der Daten ist die abgeschottete Statistikstelle der Stadt verantwortlich. |
| Einwohnerdaten | Alle Zahlen zu Einwohnenden (Bevölkerung und Bevölkerungsentwicklung, Haushalte, Migration, Wanderungen) beruhen auf Daten des Einwohnermeldeamts der Stadt Esslingen am Neckar. Der Datenstand ist stets der 31.12.; Die Datenaktualisierung erfolgt jeweils zu Beginn jeden Folgejahres |
| Sozialdaten | Alle Sozialdaten (Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Arbeislose, SGB II) stammen originär von der Bundesagentur für Arbeit. Diese werden ausschließlich für einer vorgegebenen untergemeindlichen Struktur geliefert. Sie Struktur ist nicht stadtteilscharf. Einige Stadtteile mussten, nach den Anforderungen der Bundesagentur für Arbeit, zusammengefasst werden. Um trotzdem stadtteilscharfe Daten auswerten zu können wurden die Daten ausgehend der Bevölkerungsanteile der entsprechenden Stadtteile, wieder auf die entsprechende Stadtteilebne umgerechnet. Im Jahr 2018 erfolgte zudem eine Anpassung der untergemeindlichen Gebietseinteilungen. Die Analyse nach Zeitreihen ist somit erst ab 2018 möglich. Alle datenschutzrechtlichen Bearbeitungen sind bereits originär in den Daten und können nicht umgangen werden. Der Datenstand ist stets der 31.12.; Die Datenaktualisierung erfolgt jeweils im Juli jeden Folgejahres |
| Thema | Erläuterung |
|---|---|
| Einwohnende | Einwohnende sind alle Personen, die in Esslingen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Personen mit Nebenwohnsitz werden im Sozialmonitor nicht berücksichtigt. Grundlage sind die Bestandsdaten des Einwohnermeldeamts. Stichtag: 31.12., Quelle:Kommunalstatistik Esslingen/ Einwohnermeldeamt / Bevölkerungsbestand |
| Jugendquotient | Der Jugendquotient beschreibt das Verhältnis der unter 20‑Jährigen zur Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (20 bis unter 65 Jahre). Er zeigt, wie viele junge Menschen rechnerisch auf 100 Personen im Erwerbsalter entfallen und damit von der mittleren Altersgruppe mitversorgt werden müssen. Berechnung: (unter 20‑Jährige / 20‑ bis unter 65‑Jährige) × 100 Stichtag: 31.12., Quelle: Kommunalstatistik Esslingen/ Einwohnermeldeamt / Bevölkerungsbestand |
| Seniorenquotient | Der Seniorenquotient gibt das Verhältnis der 65‑Jährigen und Älteren zur Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (20 bis unter 65 Jahre) an. Er zeigt, wie viele ältere Menschen rechnerisch auf 100 Personen im Erwerbsalter kommen und damit von der mittleren Altersgruppe mitgetragen werden müssen. Berechnung: (65‑Jährige und Ältere / 20‑ bis unter 65‑Jährige) × 100 Stichtag: 31.12., Quelle: Kommunalstatistik Esslingen/ Einwohnermeldeamt / Bevölkerungsbestand |
| Abhängigenquotient | Der Abhängigenquotient fasst Jugendquotient und Seniorenquotient zusammen. Er beschreibt das Verhältnis der nicht‑erwerbsfähigen Bevölkerung (unter 20 Jahre sowie 65 Jahre und älter) zur Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (20 bis unter 65 Jahre). Er zeigt, wie viele Personen im jüngeren und älteren Altersbereich rechnerisch auf 100 Personen im Erwerbsalter entfallen. Berechnung: ((unter 20‑Jährige + 65‑Jährige und Ältere) / 20‑ bis unter 65‑Jährige) × 100 Stichtag: 31.12., Quelle: Kommunalstatistik Esslingen/ Einwohnermeldeamt / Bevölkerungsbestand |
| Geburten und Sterbefälle | Geburten und Sterbefälle umfassen alle im Berichtsjahr in Esslingen registrierten Lebendgeburten und Todesfälle von Personen mit Hauptwohnsitz. Die Zuordnung erfolgt nach dem Wohnortprinzip, nicht nach dem Ereignisort. Stichtag: 31.12., Quelle:Kommunalstatistik Esslingen/ Einwohnermeldeamt / Bevölkerungsbewegungen |
| Natürlicher Saldo | Der natürliche Saldo ergibt sich aus der Differenz zwischen Geburten und Sterbefällen im Berichtsjahr. Ein positiver Wert bedeutet einen Geburtenüberschuss, ein negativer Wert einen Sterbefallüberschuss. Stichtag: 31.12., Quelle: Kommunalstatistik Esslingen/ Einwohnermeldeamt / Bevölkerungsbewegungen |
| Zuzüge | Zuzüge umfassen alle Personen, die im Berichtsjahr ihren Hauptwohnsitz nach Esslingen verlegt haben. Die Zuordnung erfolgt nach dem Wohnortprinzip: gezählt werden nur Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Esslingen anmelden, unabhängig vom vorherigen Wohnort. Stichtag: 31.12., Quelle: Kommunalstatistik Esslingen/ Einwohnermeldeamt / Bevölkerungsbewegungen |
| Fortzüge | Fortzüge umfassen alle Personen, die im Berichtsjahr ihren Hauptwohnsitz aus Esslingen abgemeldet und in eine andere Gemeinde verlegt haben. Auch hier gilt das Wohnortprinzip: maßgeblich ist die Abmeldung des Hauptwohnsitzes aus Esslingen. Stichtag: 31.12., Quelle:Kommunalstatistik Esslingen/ Einwohnermeldeamt / Bevölkerungsbewegungen |
| Wanderungssaldo | Der Wanderungssaldo ergibt sich aus der Differenz zwischen Zuzügen und Fortzügen im Berichtsjahr. Ein positiver Saldo bedeutet einen Wanderungsgewinn (mehr Zuzüge als Fortzüge), ein negativer Saldo einen Wanderungsverlust. Stichtag: 31.12., Quelle: Kommunalstatistik Esslingen/ Einwohnermeldeamt / Bevölkerungsbewegungen |
| Thema | Erläuterung |
|---|---|
| Haushalte | Haushalte in Esslingen werden aus den Bestandsdaten des Einwohnermeldeamts nach dem statistischen Haushaltegenerierungsverfahren des KOSIS‑Verbunds (HHStat) abgeleitet. Es handelt sich somit um berechnete Haushaltsstrukturen, nicht um direkt gemeldete Haushalte. Personen an Sonderadressen, z.B. in Seniorenheimen oder Gemeinschaftsunterkünften, gelten nicht als Wohnhaushalte und werden aus der Haushaltszahl herausgerechnet. Stichtag: 31.12., Quelle: Kommunalstatistik Esslingen/ Einwohnermeldeamt / Bevölkerungsbestand - Haushaltegenerierung Weitere Informationen zur Haushaltegenierung mit HHStat: Lindemann, U. (2002). Wie erhält man aus dem Einwohnerregister Haushalte? Das Haushaltsgenerierungsverfahren HHGen. Dorbritz, J.; Otto, J.(Hg.)(2002): Familienpolitik und Familienstrukturen. Ergebnisse der gemeinsamen Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Bevölkerungswissenschaft und der Johann-Peter-Süßmilch-Gesellschaft für Demographie in Berlin am, 21(23.06), 2001. über https://www.ssoar.info/ssoar/handle/document/33119?locale-attribute=de |
| Einpersonenhaushalte | Privathaushalte, in denen genau eine Person lebt.< Stichtag: 31.12., Quelle:Kommunalstatistik Esslingen/ Einwohnermeldeamt / Bevölkerungsbestand - Haushaltegenerierung |
| Paarhaushalte ohne Kinder | Haushalte mit zwei erwachsenen Personen, die in einer Paarbeziehung leben, jedoch ohne im Haushalt lebende Kinder. Stichtag: 31.12., Quelle: Kommunalstatistik Esslingen/ Einwohnermeldeamt / Bevölkerungsbestand - Haushaltegenerierung |
| Paarhaushalte mit Kindern | Haushalte mit zwei erwachsenen Personen in Paarbeziehung, in denen mindestens ein Kind lebt. Alleinerziehende sind nicht enthalten. Stichtag: 31.12., Quelle: Kommunalstatistik Esslingen/ Einwohnermeldeamt / Bevölkerungsbestand - Haushaltegenerierung |
| Alleinerziehendenhaushalte | Haushalte, in denen ein Elternteil mit mindestens einem Kind zusammenlebt. Stichtag: 31.12., Quelle:Kommunalstatistik Esslingen/ Einwohnermeldeamt / Bevölkerungsbestand - Haushaltegenerierung |
| Familienhaushalte | Alle Haushalte, in denen ein oder mehrere Kinder leben – unabhängig davon, ob es sich um Paarhaushalte mit Kindern oder Alleinerziehendenhaushalte handelt. Stichtag: 31.12., Quelle: Kommunalstatistik Esslingen/ Einwohnermeldeamt / Bevölkerungsbestand - Haushaltegenerierung |
| Sonstige Haushalte ohne Kinder | Haushalte ohne Kinder, die nicht zu den Einpersonenhaushalten oder Paarhaushalten ohne Kinder gehören. Dazu zählen z.B. Wohngemeinschaften oder andere Mehrpersonenhaushalte ohne familiäre Beziehung.br> Stichtag: 31.12., Quelle: Kommunalstatistik Esslingen/ Einwohnermeldeamt / Bevölkerungsbestand - Haushaltegenerierung |
| Thema | Erläuterung |
|---|---|
| Migrationshintergrund in der amtlichen Statistik | Der Migrationsstatus einer Person richtet sich nach der ersten Staatsangehörigkeit der Person selbst sowie – bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren – nach der ersten Staatsangehörigkeit bei Geburt von mindestens einem Elternteil. Zum Personenkreis mit Migrationshintergrund zählt in der amtlichen Statistik, wer selbst oder wessen Elternteil(e) nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurden. Die Definition umfasst sowohl Deutsche mit Migrationshintergrund als auch Ausländer:innen. Sie schließt zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländer:innen, Eingebürgerte, (Spät-)Aussiedler:innen sowie die als Deutsche geborenen Nachkommen dieser Gruppen ein. Kinder und Jugendliche, die mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurden, aber einen einseitigen oder beidseitigen elterlichen Migrationshintergrund haben, verlieren diesen statistischen Migrationshintergrund mit Vollendung des 18. Lebensjahres und gelten danach ausschließlich als Deutsche. Im Sozialmonitor werden die Bevölkerungsgruppen entsprechend der Datenstruktur getrennt ausgewiesen: deutsch, deutsch mit Migrationshintergrund und nicht‑deutsch (Ausländer:innen). Vertriebene des Zweiten Weltkriegs zählen nicht zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit werden in dieser Auswertung als „nicht‑deutsch“ geführt. Stichtag: 31.12., Quelle: Kommunalstatistik Esslingen/ Einwohnermeldeamt / Bevölkerungsbestand - Ableitung Migration |
| deutsch | Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die weder selbst noch über ihre Eltern einen Migrationshintergrund im Sinne der amtlichen Statistik aufweisen. Die Zuordnung erfolgt ausschließlich über die deutsche Staatsangehörigkeit bei Geburt und die deutsche Staatsangehörigkeit der Eltern bei Geburt. Stichtag: 31.12., Quelle: Kommunalstatistik Esslingen/ Einwohnermeldeamt / Bevölkerungsbestand - Ableitung Migration |
| deutsch mit Migrationshintergrund | Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die selbst oder deren Eltern nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurden. Dazu zählen Eingebürgerte, (Spät-)Aussiedler:innen sowie als Deutsche geborene Kinder und Jugendliche mit einseitigem oder beidseitigem elterlichen Migrationshintergrund. Kinder und Jugendliche, die mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurden, verlieren diesen statistischen Migrationshintergrund mit Vollendung des 18. Lebensjahres und gelten danach ausschließlich als Deutsche. Stichtag: 31.12., Quelle: Kommunalstatistik Esslingen/ Einwohnermeldeamt / Bevölkerungsbestand - Ableitung Migration |
| ohne deutsche Staatsbürgerschaft (Ausländer) | Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, unabhängig davon, ob sie in Deutschland geboren wurden oder zugewandert sind. Die Zuordnung erfolgt ausschließlich nach der aktuellen Staatsangehörigkeit. Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten gelten als deutsch, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit darunter ist. Stichtag: 31.12., Quelle: Kommunalstatistik Esslingen/ Einwohnermeldeamt / Bevölkerungsbestand - Ableitung Migration |
| Thema | Erläuterung |
|---|---|
| Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) | Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die kranken‑, renten‑, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind. Dazu zählen auch Auszubildende, Altersteilzeitbeschäftigte, Praktikant:innen, Werkstudierende sowie Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung gesetzlicher Dienstpflichten (z.B. Wehrübung) einberufen werden. Ebenfalls eingeschlossen sind behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder ähnlichen Einrichtungen, Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe oder Berufsbildungswerken sowie Menschen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren. Stichtag: 31.12. Quelle: Bundesagentur für Arbeit; Aufbereitung durch Kommunalstatistik Esslingen |
| Arbeitslose (SGB II + III) (ALO) | Anzahl der Personen, die weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten, mindestens 15 Jahre alt, aber jünger als das jeweilige Rentenalter sind und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Personen, die an Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit teilnehmen oder arbeitsunfähig erkrankt sind, gelten nicht als arbeitslos. Stichtag: 31.12. Quelle: Bundesagentur für Arbeit; Aufbereitung durch Kommunalstatistik Esslingen |
| Arbeitslose unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) | Jugendarbeitslose sind arbeitslose Personen unter 25 Jahren, die weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und die Voraussetzungen für Leistungen nach dem SGB II oder SGB III erfüllen. Sie gelten als arbeitslos, wenn sie weder an Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit teilnehmen noch arbeitsunfähig erkrankt sind. Die Kennzahl bildet die Situation junger Menschen am Arbeitsmarkt ab und wird monatlich von der Bundesagentur für Arbeit gemeldet. Stichtag: 31.12. Quelle: Bundesagentur für Arbeit; Aufbereitung durch Kommunalstatistik Esslingen |
| SGB II - Personen | Personen im Rechtskreis des SGB II erhalten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Dazu gehört insbesondere das Arbeitslosengeld II bzw. seit der Reform das Bürgergeld. Anspruchsberechtigt sind Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln decken können und erwerbsfähig sind, also grundsätzlich mindestens drei Stunden täglich arbeiten könnten. Stichtag: 31.12. Quelle: Bundesagentur für Arbeit; Aufbereitung durch Kommunalstatistik Esslingen |
| SGB II - Personen unter 15 Jahre | Personen unter 15 Jahren im Rechtskreis des SGB II sind Kinder und Jugendliche, die Teil einer Bedarfsgemeinschaft sind und deren Lebensunterhalt über Leistungen der Grundsicherung gedeckt wird. Sie selbst gelten nicht als erwerbsfähig, werden aber bei der Berechnung des Gesamtbedarfs der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Die Leistungen sichern das Existenzminimum der Kinder und unterstützen ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.; Diese Zahl gibt Auskunft über die Zahl der hilfebedürftigen Kinder- und Jugendlichen bzw. der Jugendarmut. Stichtag: 31.12. Quelle: Bundesagentur für Arbeit; Aufbereitung durch Kommunalstatistik Esslingen |
| SGB II - Bedarfsgemeinschaft | Eine Bedarfsgemeinschaft umfasst eine oder mehrere Personen, die gemeinsam wirtschaften. Mindestens ein Mitglied muss erwerbsfähig und leistungsberechtigt im SGB II sein. Die Grundsicherung umfasst Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sowie zur Sicherung des Lebensunterhalts und stellt das Existenzminimum der Betroffenen sicher. Zur Bedarfsgemeinschaft können u.a. Partner:innen sowie im Haushalt lebende unverheiratete Kinder unter 25 Jahren gehören, sofern sie kein ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen haben Stichtag: 31.12. Quelle: Bundesagentur für Arbeit; Aufbereitung durch Kommunalstatistik Esslingen |
| SGB II - alleinerziehende Bedarfsgemeinschaft | Alleinerziehende Bedarfsgemeinschaften im SGB II bestehen aus einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person, die mit mindestens einem minderjährigen Kind zusammenlebt und den Haushalt ohne Partner:in führt. Sie erhalten Leistungen der Grundsicherung, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt der Bedarfsgemeinschaft zu sichern. Alleinerziehende gelten im SGB II als besonders schutzbedürftige Gruppe, da sie Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung allein bewältigen müssen. Stichtag: 31.12. Quelle: Bundesagentur für Arbeit; Aufbereitung durch Kommunalstatistik Esslingen |
| Menschen mit Behinderung | Menschen mit Behinderung sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben. Diese können sie - in Verbindung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren - daran hindern, gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen. Diese Einschränkungen bestehen voraussichtlich länger als sechs Monate. Stichtag: 31.12. Quelle: bit.bw – Daten der Versorgungsverwaltung BW; Aufbereitung durch Kommunalstatistik Esslingen |
| Grad der Behinderung GdB | Der Grad der Behinderung ist ein Maß für die gesundheitliche Beeinträchtigung einer Person in Deutschland. Er wird in 10-er Schritte von 10 bis 100 eingeteilt. Der GdB beschreibt, wie stark gesundheitliche Beeinträchtigungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschränken. Ab einem GdB von 50 gelten Menschen als schwerbehindert. Stichtag: 31.12. Quelle: bit.bw – Daten der Versorgungsverwaltung BW; Aufbereitung durch Kommunalstatistik Esslingen |